Gemäß §19 Abs. 1 UstG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Die anfallenden Kosten können in bar beglichen werden. 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mir vorbehalte, Termine, die nicht bis zu 24 Stunden vorher abgesagt werden, vollständig in Rechnung zu stellen.

Sollte Ihr Tier kranken- oder OP-versichert sein, fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob diese die Kosten übernimmt. Ich stelle Ihnen gerne Rechnungen für die Einreichung bei der Versicherung aus.